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Verwaltungsleistungen

SEPA-Lastschriftmandat für die Hauptkasse des Freistaates Sachsen erteilen

Allgemeine Informationen

Mit der Erteilung des SEPA-Lastschriftmandats stimmen Sie dem Einzug der bei der Hauptkasse des Freistaates Sachsen fälligen Zahlung zu und erteilen gleichzeitig Ihrem Kreditinstitut den Auftrag, die Zahlung einzulösen. Die fälligen Beträge einer Forderung können so automatisch von Ihrem Konto eingezogen werden, und Sie ersparen sich einzelne Daueraufträge.

Voraussetzungen

Sie können am Lastschrifteinzugsverfahren der Hauptkasse des Freiadstaates Sachsen teilnehmen, wenn Sie wiederkehrende Einzahlungen an die Kasse leisten.

Verfahrensablauf

Die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren erklären Sie auf dem Formular zum SEPA-Lastschriftmandat (Formulare in Deutsch und Englisch hier in Amt24 abrufbar).

  • Füllen Sie das Formular vollständig aus, alle Informationen hierzu finden Sie im Anschreiben, das Ihnen von der Hauptkasse des Freistaates Sachsen übersandt wurde.
  • Drucken Sie das Formular aus und unterschreiben Sie den Ausdruck.
  • Senden Sie den Ausdruck im Original an die Hauptkasse des Freistaates Sachsen. Die Zusendung per Fax oder E-Mail ist nicht möglich.

Hinweis: Bei Änderungen (zum Beispiel der Bankverbindung) erteilen Sie der Hauptkasse ein neues SEPA-Lastschriftmandat, Sie können das Mandat jederzeit mit einem Schreiben an die Hauptkasse widerrufen.

Fristen

Gültigkeit: unbegrenzt (bis auf Widerruf)

Kosten (Gebühren)

keine

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium der Finanzen. 09.01.2024