Wir für Sachsen, Förderung des Ehrenamtes, Antrag stellen
Allgemeine Informationen
Antrag auf Gewährung einer Zuwendung nach Teil 2 A. I. der Richtlinie zur Förderung des gesellschaftlichen Zusammenhalts (RL GeZus)
Der Freistaat Sachsen fördert im Rahmen des Programms "Wir für Sachsen" das bürgerschaftliche Engagement insbesondere in den Bereichen Soziales, Umwelt, Musik, Kultur und Sport. Über das Programm können ehrenamtlich Engagierte auf Antrag eine Aufwandsentschädigung erhalten. Damit werden Sachausgaben, die für das jeweilige Ehrenamt notwendig sind (wie zum Beispiel Fahrtkosten und Büroausgaben), pauschal abgedeckt.
Für welche Vorhaben ist eine Förderung möglich?
Gefördert werden kann das ehrenamtliche Engagement in Projekten, beispielsweise in folgenden Bereichen:
- Behinderten- und Altenhilfe
- Kinder- und Jugendarbeit
- Wohnungslosenhilfe, Hilfe für Menschen in Not
- Integration von Spätaussiedlern und anderen Migranten bzw. Migrantinnen
- Umwelt- und Naturschutz
- Heimat- und Brauchtumspflege, Laienmusik
- Sport
- Unterstützung schulischer Bildung und Erziehung
- Brand- und Katastrophenschutz, Rettungswesen
- Verkehrswacht, Verkehrssicherheit
- Gesellschaft, Politik, Rechtsprechung, Kirche
Auf welchen Grundsätzen beruht bürgerschaftliches Engagement?
Bürgerschaftliches Engagement ist
- freiwillig,
- nicht auf materiellen Gewinn gerichtet,
- gemeinwohlorientiert,
- öffentlich beziehungsweise im öffentlichen Raum angesiedelt und
- wird in der Regel gemeinschaftlich / kooperativ ausgeübt.
Wer begleitet die Fördermittel-Vergabe?
Träger von Ehrenamtsprojekten (Projektträger) erhalten die Zuwendung über die Bürgerstiftung Dresden. Ein Landesbeirat gibt Anregungen für die Auswahl der zu fördernden Projekte. Darüber hinaus können Regionalbeiräte die Bürgerstiftung Dresden bei der Entscheidung beraten.
Konditionen
Art der Förderung
Zuschuss im Rahmen einer Projektförderung als Festbetragsfinanzierung
Höhe
pauschale Aufwandsentschädigung je Person von maximal EUR 40,00/ Monat
Die ehrenamtliche Tätigkeit des einzelnen Ehrenamtlichen muss durchschnittlich mindestens 20 Stunden im Monat betragen.
Hinweis: Es besteht kein Rechtsanspruch auf diese Förderung.
Voraussetzungen
Antragsberechtigte
Träger von Ehrenamtsprojekten (Projektträger):
- die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege, die örtlichen Träger der Freien Wohlfahrtspflege sowie Kirchgemeinden,
- Vereine, Verbände sowie Stiftungen und andere, soweit sie als gemeinnützig anerkannt sind,
- Gemeinden und Gemeindeverbände.
Die Projektträger verwenden die Zuwendung zur Erstattung von Aufwendungen der in ihren Projekten tätigen Ehrenamtlichen.
Weitere Voraussetzungen
Eine Zuwendung kann nur gewährt werden, wenn
- das bürgerschaftliche Engagement des einzelnen Ehrenamtlichen durchschnittlich mindestens 20 Stunden monatlich beträgt,
- die betreffenden Ehrenamtlichen ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Freistaat Sachsen haben und
- diese Ehrenamtlichen nicht für denselben Zweck oder für dieselbe ehrenamtliche Tätigkeit und denselben Zeitraum bereits aus einem anderen Förderprogramm des Freistaates Sachsen oder von Dritten bezuschusst werden.
Von der Förderung ausgeschlossen:
siehe Merkblatt "Wir für Sachsen - Ausschlusskriterien"
Verfahrensablauf
- Die Projektträger füllen das Antragsformular aus und fügen die erforderlichen Nachweise bei.
- Die vollständigen Antragsunterlagen reichen die Projektträger bei der Bürgerstiftung Dresden ein.
- Verwenden Sie nur die hier eingestellten Formulare und übersenden Sie diese immer mit Originalunterschriften.
Achtung! Unterlagen mit Überschreibungen/ Korrekturen, Ersatzzeichen oder mit Unterschriften im Auftrag (i. A.) bzw. in Vertretung (i. V.) können nicht anerkannt werden.
Prüfung
- Die Bürgerstiftung Dresden prüft den Antrag. Die Projektträger werden anschließend schriftlich informiert, ob und in welcher Höhe sie eine Zuwendung erhalten.
- Der Projektträger und die Bürgerstiftung Dresden schließen einen Zuwendungsvertrag ab.
Auszahlung
Die Zuwendung fordern die Projektträger in der Regel in zwei Raten bei der Bürgerstiftung Dresden an.
Verwendungsnachweis
- Mit Anforderung der 2. Rate legen die Projektträger einen Zwischenverwendungsnachweis über die Weitergabe der bewilligten Mittel bei der Bürgerstiftung Dresden vor.
- Innerhalb von 2 Monaten nach Ablauf des Bewilligungszeitraumes reicht der Projektträger den Endverwendungsnachweis über die Ausreichung der bewilligten Mittel bei der Bürgerstiftung Dresden ein.
Ausführliche Hinweise zur Terminkette finden Sie im Merkblatt "Wir für Sachsen - Hinweise zur Terminplanung".
Erforderliche Unterlagen
Die erforderlichen Formulare und Merkblätter für die Antragstellung, die Mittelabforderung und die Verwendungsnachweise finden Sie unter -> Onlineantrag und Formulare.
Fristen
siehe -> Onlineantrag und Formulare
Kosten (Gebühren)
keine
Rechtsgrundlage
- Teil 2 A. I. der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz zur Förderung des gesellschaftlichen Zusammenhalts (RL GeZus) - Ehrenamtsförderprogramm "Wir für Sachsen"
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt. 23.07.2021
Weiterführende Informationen
- Ehrenamtsförderprogramm Wir für Sachsen
Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt