Berechtigung zur Durchführung kontrollierter Sichtflüge
Allgemeine Informationen
Inhaber* einer Lizenz als Privatflugzeugführer, Privathubschrauberführer und Segelflugzeugführer mit der Klassenberechtigung für Reisemotorsegler brauchen zur Durchführung von Flügen nach Sichtflugregeln in bestimmten Teilen des kontrollierten Luftraumes eine Berechtigung zur Durchführung kontrollierter Sichtflüge, sofern sie nicht im Besitz einer Instrumentenflugberechtigung sind.
*) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht - d. Red.
Voraussetzungen
Fachliche Voraussetzungen für den Erwerb:
- theoretische Ausbildung
- Flugausbildung
Die theoretische Ausbildung erstreckt sich auf die Sachgebiete
- Luftverkehrs- und Flugsicherungsvorschriften,
- Funknavigation,
- Instrumentenkunde.
Die Flugausbildung umfasst mindestens zehn Flugstunden mit Fluglehrer. Hiervon können bis zu fünf Stunden in einem vom Luftfahrt-Bundesamt anerkannten synthetischen Flugübungsgerät (STD) durchgeführt werden.
Der Bewerber muss in einer theoretischen und praktischen Prüfung nachweisen, dass er die zur Durchführung kontrollierter Sichtflüge notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt.
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24. 27.10.2021
Verfahrensablauf
Erforderliche Unterlagen
Fristen
Kosten (Gebühren)
Weiterführende Informationen
Bearbeitungsdauer
Hinweise (Besonderheiten)