Berufliche Bildung, Individuelle Einstiegsbegleitung (ESF-JobPerspektive Sachsen)
Allgemeine Informationen
Antrag auf Zuwendung zur Förderung von Vorhaben der "JobPerspektive Sachsen" nach Teil II/3 K der ESF-Richtlinie "Berufliche Bildung", Nr. 01415
Antragstopp für den Raum Leipzig: Für Vorhaben in der stärker entwickelte Region (SER) können Sie diese Förderung nicht mehr beantragen, die Mittel für die Förderperiode 2014 - 2020 sind ausgeschöpft.
Aus diesem Teil des Förderprogramms "JobPerspektive Sachsen" können Projektträger Kostenzuschüsse für Vorhaben beantragen, die langzeitarbeitslose Menschen für die Aufnahme einer Beschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt vorbereiten, sie in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse integrieren und vermittelte Teilnehmer* nach der Arbeitsaufnahme weiter begleiten.
Für welche Ausgaben sind Zuschüsse möglich?
- Personalausgaben je Einsatzstunde
- Fahrtkosten
- Aufwandsentschädigung für Teilnehmer je Anwesenheitstag
- Sachkosten je Teilnehmerstunde oder andere geeignete Bezugseinheit
- Verwaltungskosten
Konditionen
Form der Zuwendung
nicht rückzahlbarer Zuschuss
Höhe
bis zu 100 % der förderfähigen Kosten
(Details: siehe Förderbaustein / Programmseite der SAB)
Hinweis: Es besteht kein Rechtsanspruch auf diese Förderung.
*) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht - die Redaktion
Voraussetzungen
Antragsberechtigte: Träger der Förderangebote (juristische Personen und Personenvereinigungen)
Verfahrensablauf
Nutzen Sie im ersten Schritt das Beratungsangebot der SAB. Im Ergebnis einer Vorprüfung teilt Ihnen die SAB mit, ob Sie einen Förderantrag stellen können.
- Die Antragstellung erfolgt auf elektronischem Weg. Dazu steht eine Software auf dem Portal zur Antragstellung bereit. Hierfür benötigen Sie ein Login.
- Den im Rahmen der elektronischen Antragstellung auf dem Portal verbindlich gestellten Antrag reichen Sie bitte auch in Papierform mit den weiteren erforderlichen Unterlagen vollständig und rechtsverbindlich unterschrieben bei der SAB ein.
- Sie erhalten nach Prüfung einen Bescheid.
Auszahlung, Verwendungsnachweis
Die Auszahlung der bewilligten Mittel erfolgt auf Antrag. Außerdem muss die Verwendung der Mittel nachgewiesen werden.
Erforderliche Unterlagen
Formulare für die Antragstellung sind in die Antragssoftware integriert, weitere Vordrucke und Merkblätter beziehen Sie online hier in Amt24 ("Formulare & Online-Dienste") oder über die SAB. Detaillierte Informationen zu den erforderlichen Unterlagen und Nachweisen erhalten Sie im Verlauf des elektronischen Antragsverfahrens.
Fristen
- Antragstellung: vor Beginn des Vorhabens
Nach Antragseingang bei der SAB (Datum des Posteingangsstempels) können Sie auf eigenes Risiko mit dem Vorhaben starten. Weitere Fristen zur Antragstellung und Bearbeitung entnehmen Sie dem Informationsblatt zum Förderablauf.
Achtung! Solange Sie noch keinen Bewilligungsbescheid erhalten haben, müssen Sie damit rechnen, dass Sie die Zuwendung nicht, nicht in der beantragten Höhe oder nicht zu dem beantragten Zeitpunkt erhalten.
Kosten (Gebühren)
keine
Rechtsgrundlage
- Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr über einen Aufruf zur Auswahl von antragsberechtigten Bildungsdienstleistern für die Durchführung von Qualifizierungsprojekten bei den Programmen "Individuelle Einstiegsbegleitung" und "Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit von Langzeitarbeitslosen" im Rahmen der "JobPerspektive Sachsen" in der ESF-Förderperiode 2014 bis 2020 v. 14.03.2017
- Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Förderung von aus dem Europäischen Sozialfonds mitfinanzierten Projekten der beruflichen Bildung und Fachkräfteentwicklung und Beschäftigungschancen (ESF-Richtlinie Berufliche Bildung)
- Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr mit allgemeinen Bestimmungen zur Förderung von aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) sowie dem Europäischen Sozialfonds (ESF) mitfinanzierten Vorhaben (EFRE/ESF-Rahmenrichtlinie)
Freigabevermerk
Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24; mit freundlicher Unterstützung durch die Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB). 25.10.2019