Berufliche Bildung, Vorrang für duale Ausbildung (ESF)
Allgemeine Informationen
Antrag auf Zuwendung zur Förderung der dualen Berufsausbildung nach Teil II/2 D der ESF-Richtlinie "Berufliche Bildung", Nr. 01414
Mit diesem Programm werden Vorhaben gefördert, die junge Menschen mit Vermittlungshemmnissen oder individuellen Problemlagen auf dem Weg in die betriebliche Ausbildung und/oder während dieser begleiten.
Im Rahmen der Vorhaben sollen die Betriebe auch Unterstützung bei Problemen erhalten, die im Zusammenhang mit der Ausbildung dieser jungen Menschen auftreten. Gefördert wird darüber hinaus die fachlich-inhaltliche Programmbegleitung, Koordinierung und Qualitätssicherung der Vorhaben.
Die Vorhaben sollen Angebote ergänzen, die seitens der Bundesagentur für Arbeit beziehungsweise der Träger der Grundsicherung oder im Rahmen von Bundesprogrammen bestehen.
Konditionen
Art der Förderung
nicht rückzahlbarer Zuschuss (Anteilsfinanzierung)
Höhe
- bis zu 80 % der förderfähigen Ausgaben
- in begründeten Einzelfällen von bis zu 100 %
Hinweis: Ein Rechtsanspruch auf diese Förderung besteht nicht.
Voraussetzungen
Antragsberechtigte
Träger der dualen Berufsausbildung:
- juristische Personen
- Personenvereinigungen
Weitere Voraussetzungen
- Teilnehmer mit Hauptwohnsitz oder Ausbildungsstätte im Freistaat Sachsen
- teilnehmende Unternehmen mit Sitz oder Niederlassung im Freistaat Sachsen
Antragstellende für die fachlich-inhaltliche Programmbegleitung, Koordinierung und Qualitätssicherung der Vorhaben müssen über die nötige Fachkompetenz verfügen. Sie dürfen nicht zugleich Träger des geförderten Vorhabens sein.
Verfahrensablauf
Nutzen Sie im ersten Schritt das Beratungsangebot der Sächsischen Aufbaubank - Förderbank - (SAB).
Projektvorschlag, Antragstellung
Die Auswahl der Projektträger erfolgt in einem einstufigen Verfahren.
- Stellen Sie bis zum Stichtag (nach Aufruf) über das ESF-Förderportal einen Projektantrag. Die Einreichung erfolgt über eine spezielle Software, die Sie nach Freischaltung durch die SAB nutzen können (Antrag: Vordruck 60800).
- Den Projektantrag und die weiteren erforderlichen Unterlagen reichen Sie bitte auch in Papierform, vollständig und rechtsverbindlich unterschrieben, bei der SAB ein.
Nach Auswertung aller Projektvorschläge entscheidet die SAB über die Auswahl und teilt den Bildungsträgern das Ergebnis schriftlich mit.
Fristen
- Projektanträge: bis 28.09.2018 (Posteingang)
Stellen Sie den Antrag, b e v o r Sie mit dem Vorhaben beginnen.
Kosten (Gebühren)
keine
Rechtsgrundlage
- Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Förderung der beruflichen Bildung, Fachkräftesicherung und Beschäftigungschancen ESF-Richtlinie Berufliche Bildung
- Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr mit allgemeinen Bestimmungen zur Förderung von aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) sowie dem Europäischen Sozialfonds (ESF) mitfinanzierten Vorhaben in der Förderperiode 2014 bis 2020 im Freistaat Sachsen (EFRE/ESF- Rahmenrichtlinie)
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium des Innern, mit freundlicher Unterstützung durch die Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB). 08.03.2022
Erforderliche Unterlagen
- gegebenfalls: Registrierung / Freischaltungsantrag für ESF-Portal
- Projektantrag
- Unterlagen zum Antrag
Detaillierte Informationen erhalten Sie im elektonischen Antragsverfahren, Einzelheiten stimmen Sie bitte mit der SAB ab.