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Verwaltungsleistungen

Berufsorientierung, Förderung von Angeboten und Koordinierung (ESF)

Allgemeine Informationen

Antrag auf Gewährung von Zuschüssen für Vorhaben zur Berufsorientierung einschließlich koordinierender Aufgaben nach Teil II B SMK-ESF-Richtlinie 2014-2020, Nr. 01422

Vorhaben zur Berufsorientierung, einschließlich koordinierender Aufgaben, die zur Verbesserung der Berufswahlkompetenz sowie der Ausbildungsfähigkeit der Schüler beitragen, werden im Rahmen dieses Förderprogramms finanziell unterstützt.

Die Vorhaben sollen Schülerinnen und Schülern Orientierung über arbeitsmarktrelevante Berufsbilder geben und damit auch dem Fachkräftemangel entgegenwirken.

Für welche Vorhaben ist eine finanzielle Unterstützung möglich?

Koordination der Akteure und Angebote

  • Maßnahmen zur Koordination der Akteure und Angebote der Berufsorientierung
  • Maßnahmen zum Aufbau, zur Entwicklung und zur Stärkung von Netzwerken der Berufsorientierung

Vertiefte Berufsorientierung

  • Vorhaben für Schüler der Vorabgangsklassen zur vertieften Berufsorientierung
  • Vorhaben mit praxisorientierten Schüleraktivitäten.

Konditionen

Art der Förderung
Projektförderung (Anteilfinanzierung)

Laufzeit
maximal zwei Jahre

Höhe
bis zu 100% der förderfähigen Ausgaben unter Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit

  • ab 01.01.2017: bis zu 80 %
  • ab 01.01.2019: bis zu 70 %
  • ab 01.01.2021: bis zu 60 %

Der Zuschuss für Personalkosten und Wegstreckenentschädigung kann als Pauschale auf der Grundlage standardisierter Einheitskosten gewährt werden.

(Details: siehe Förderbaustein / Programmseite der SAB)

Hinweis: Ein Rechtsanspruch auf diese Förderung besteht nicht.

Voraussetzungen

Antragsberechtigte

bei Koordinierungsmaßnahmen

  • Landkreise
  • kreisfreie Städte (Dresden, Leipzig, Chemnitz)

bei Vorhaben der vertieften Berufsorientierung

  • juristische Personen des öffentlichen Rechts
  • juristische Personen des Privatrechts
  • rechtsfähige Personengesellschaften

Von der Förderung ausgenommen

Nicht gefördert werden können Bestandteile, die dem Pflichtaufgabenbereich der Bundesagentur für Arbeit oder anderen bestehenden Förderungen zuzuordnen sind.

Verfahrensablauf

Nutzen Sie im ersten Schritt das Beratungsangebot der SAB. Vor dem Antragsverfahren können Ideenwettbewerbe durchgeführt werden.

  • Die Antragstellung erfolgt auf elektronischem Weg. Dazu steht im ESF-Antragsportal die Software PRANO bereit. Ihr Login erhalten Sie nach der ersten Anmeldung.
  • Den im Rahmen der elektronischen Antragstellung auf dem Portal verbindlich gestellten Antrag reichen Sie auch in Papierform mit den weiteren erforderlichen Unterlagen vollständig und rechtsverbindlich unterschrieben bei der SAB ein.
  • Sie erhalten nach Prüfung einen Bescheid.

Auszahlung, Verwendungsnachweis

Die Auszahlung der bewilligten Mittel erfolgt auf Antrag. Außerdem muss die Verwendung der Mittel nachgewiesen werden.

Erforderliche Unterlagen

Formulare für die Antragstellung sind in die Antragssoftware integriert. Weitere Vordrucke und Merkblätter beziehen Sie online über Amt24 ("Formulare & Online-Dienste") oder über die SAB.

Fristen

Die Antrags- und Bearbeitungsfristen entnehmen Sie bitte den Förderbausteinen (siehe SAB-Programminformationen).

Achtung! Solange Sie noch keinen Bewilligungsbescheid erhalten haben, müssen Sie damit rechnen, dass Sie die Zuwendung nicht, nicht in der beantragten Höhe oder nicht zu dem beantragten Zeitpunkt erhalten.

Kosten (Gebühren)

keine

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium des Innern, Redaktion Amt24; mit freundlicher Unterstützung durch die Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB). 09.03.2022

Weiterführende Informationen