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Verwaltungsleistungen

Verbesserung von Beschäftigungschancen, Beschäftigung und sozialer Integration, Förderung beantragen

Allgemeine Informationen

Antrag auf Gewährung einer Zuwendung für Vorhaben zur Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit besonders benachteiligter Menschen nach der ESF Plus-Richtlinie SMS (2021 - 2027)

Der Freistaat Sachsen fördert mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds (ESF) die Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit von sehr arbeitsmarktfernen Menschen mit schwerwiegenden oder komplexen Problemlagen, die über andere Vorhaben bislang nicht erreicht werden konnten. Es sollen die Voraussetzungen für die Aufnahme einer weiterführenden Maßnahme der beruflichen Integration geschaffen werden.

Wer wird gefördert?

Träger im Sinne von

  • natürlichen Personen mit Unternehmereigenschaft
  • juristischen Personen des privaten oder öffentlichen Rechts

Was wird gefördert?

  • Vorhaben zur individuellen arbeitsbezogenen Motivation und persönlichen Stabilisierung, beispielsweise
    • Stabilisierung der Persönlichkeit
    • Aufbau und Verstetigung einer Tagesstruktur
    • Entwicklung sozialer Kompetenzen
    • Abbau von Wissensdefiziten

Konditionen

Art der Förderung
nicht rückzahlbarer Zuschuss

Höhe
bis zu 100 % der förderfähigen Ausgaben

Hinweis: Es besteht kein Rechtsanspruch auf diese Förderung.

Voraussetzungen

Das Projekt richtet sich strukturell nach einem der vorgegebenen Vorhabenstypen:

  • ESF-finanzierte Eingangsphase (Typ A)
  • Hauptphase (Typ A, B)
  • Nachbetreuungsphase (Typ A, B)

Darüber hinaus muss

  • der örtliche Träger der Grundsicherung den Bedarf des Vorhabens bestätigen
  • der Träger der Maßnahme und der örtliche Träger der Grundsicherung eine Kooperationsvereinbarung vorlegen
  • eine konzeptionelle Einbindung regionaler Netzwerke darzustellen
  • fachlich und sozialpädagogisch geeignetes Personal vorhanden sein

Nähere Informationen entnehmen Sie der Programmseite der SAB.

Verfahrensablauf

Nutzen Sie im ersten Schritt das Beratungsangebot der SAB.

  • Die Antragstellung erfolgt auf elektronischem Weg unter Nutzung des SAB-Förderportals.
  • Eine Fachstelle der SAB prüft Ihren Antrag und entscheidet über Zu- oder Absage und teilt Ihnen diese mit.

Konkrete Informationen können Sie dem Förderbaustein entnehmen (siehe Weiterführende Informationen).

Erforderliche Unterlagen

Formulare und Merkblätter finden Sie hier auf Amt24 und auf der Programmseite der SAB sowie im Antragsverfahren.

Fristen

Die Antragstellung für diesen Fördergegenstand erfolgt zu festgelegten Stichtagen. Die jeweils zu beachtenden Stichtage werden im Rahmen des Förderbausteins veröffentlicht. Wie dem aktuellen Förderbaustein zu entnehmen ist, ist momentan keine Antragstellung möglich.

Achtung! Solange Sie noch keinen Bewilligungsbescheid erhalten haben, müssen Sie damit rechnen, dass Sie die Zuwendung nicht in der beantragten Höhe oder nicht zu dem beantragten Zeitpunkt erhalten.

Kosten (Gebühren)

keine

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24, mit freundlicher Unterstützung durch die Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB). 27.01.2023

Weiterführende Informationen