Was gehört in die Papiertonne und was nicht?
Das gehört in die Papiertonne:
- Zeitungen, Zeitschriften, Hefte,
- Bücher, Prospekte, Kataloge,
- alle Verpackungen aus Pappe oder Papier zum Beispiel restlos entleerte Mehl-, Salz- oder Zuckertüten.
Das gehört nicht in die Papiertonne:
- Blau-/Kohlepapiere, fotografische Papiere,
- stark verschmutztes Papier bzw. verschmutzte Pappe/Kartons
- Zellstofftaschentücher, Windeln, Küchenpapier, Einweghandtücher,
- mit Kunststoffen/Metallen beschichtete Papiererzeugnisse,
- abgelöste Tapeten oder Tapetenreste,
- produktionsspezifische Abfälle wie Papphülsen.
Was muss bei der Beantragung einer Papiertonne beachtet werden?
Es können je nach Nutzung des Grundstückes 240 l - oder 1100 l - Behälter bestellt werden. Im Zweifelsfall entscheidet die Kreisverwaltung, ob der bestellte Behälter angemessen ist.
Was mache ich mit sperrigen Pappen und Kartonagen?
Werfen Sie sperrige Pappen oder Kartonagen bitte zerkleinert oder gefaltet in die Papiertonnen am Grundstück ein. Damit nutzen Sie das Behältervolumen vor Ort bestmöglich aus.
Sperrige Pappen oder Kartonagen, die nicht in Ihre Papiertonne passen, können Sie auch direkt an einem der kommunalen Wertstoffhöfe abgeben.
Neben den Papiertonnen bereitgelegte Abfälle werden nicht mitgenommen.