Kann ich mich von der Biotonne befreien lassen?
Auf Antrag (Meldeformular Punkt 5) können sich Grundstückseigentümer von der Bioabfallentsorgung befreien lassen.
Folgende Voraussetzungen müssen dafür gegeben sein:
- Der Grundstückseigentümer gewährleistet eine ordnungsgemäße Verwertung (Eigenkompostierung) aller auf seinem Grundstück anfallenden Bioabfälle. Die Verwertung erfolgt genau auf diesem Grundstück (nicht in einem anderen Garten oder Pachtgrundstück).
- Auf dem Grundstück steht eine ausreichende Ausbringungsfläche für den Kompost zur Verfügung, das heißt in der Regel 25 Quadratmeter pro Person.
- Es dürfen sich durch die Eigenverwertung keine Schadstoffe im Boden anreichern.
- Die Allgemeinheit darf nicht beeinträchtigt werden.