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Kann ich mich von der Biotonne befreien lassen?

Auf Antrag (Meldeformular Punkt 5) können sich Grundstückseigentümer von der Bioabfallentsorgung befreien lassen.

Folgende Voraussetzungen müssen dafür gegeben sein:

  • Der Grundstückseigentümer gewährleistet eine ordnungsgemäße Verwertung (Eigenkompostierung) aller auf seinem Grundstück anfallenden Bioabfälle. Die Verwertung erfolgt genau auf diesem Grundstück (nicht in einem anderen Garten oder Pachtgrundstück).
  • Auf dem Grundstück steht eine ausreichende Ausbringungsfläche für den Kompost zur Verfügung, das heißt in der Regel 25 Quadratmeter pro Person.
  • Es dürfen sich durch die Eigenverwertung keine Schadstoffe im Boden anreichern.
  • Die Allgemeinheit darf nicht beeinträchtigt werden.