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Personenverkehr

Wenn Sie gewerbsmäßig Personen mit Kraftfahrzeugen befördern möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis der Straßenverkehrsbehörde.

Hinweise zur Genehmigung nach Personenbeförderungsgesetz:

In der rechten Randspalte finden Sie Merkblätter mit den notwendigen Informationen und Formulare zum Antrag.

Als direkte Ansprechpartner stehen Ihnen abhängig vom Anfangsbuchstaben Ihres Nachnamens Herr Merkel (Buchstaben A - K) und Frau Zierold (Buchstaben L - Z) zur Verfügung.

Gelegenheitsverkehr mit Personenkraftwagen (PKW)

  • Taxi
  • Verkehr mit Mietwagen
  • Ausflugsfahrten gemäß § 48 Absatz 1 Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
  • Ferienziel-Reisen gemäß § 48 Absatz 2 Personenbeförderungsgesetz (PBefG)

Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen (KOM) / Gemeinschaftslizenz

  • innerdeutscher Verkehr, grenzüberschreitender Verkehr

Informationen nach Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)



Hier finden Sie eine Übersicht der berechtigten vogtländischen Unternehmen im Verkehr mit Taxis und Mietwagen
Alle diese Unternehmen sind berechtigt zur Annahme und Ausführung von Personenbeförderungsaufträgen und haben eine Lizenz für Taxi- und/oder Mietwagenverkehr. Die Unternehmen im Taxiverkehr sind bei Fahrten im Pflichtfahrgebiet an die in der 

Taxi- und Tarifordnung für den Verkehr mit Taxis und Tariffestsetzung Mietwagen

festgesetzten Preise gebunden. Unternehmen im Mietwagenverkehr müssen die Fahrpreise vor Fahrtbeginn vereinbaren. Mietwagen dürfen nicht an öffentlichen Plätzen oder Taxistandplätzen bereitgehalten werden und müssen nach jedem Fahrtantritt an ihren Betriebssitz zurückkehren. Sie dürfen nur Beförderungen ausführen, die vor Fahrtantritt vereinbart wurden.

Übersicht der Unternehmen: 

Der einfache Klick auf einen der gelben (Taxi) oder blauen (Mietwagen) Punkte zeigt die Informationen zu dem Unternehmen. 

 


Autor: Christian Gebhardt