Güterkraftverkehr
Wenn Sie gewerbsmäßig Güter mit Kraftfahrzeugen transportieren möchten, deren zulässiges Gesamtgewicht (einschließlich Anhänger) mehr als 2,5 Tonnen (im EU-Verkehr) oder mehr als 3,5 Tonnen beträgt, benötigen Sie eine Genehmigung der Verkehrsbehörde. (Verordnung (EU) 1071/2020 zuletzt geändert 15.07.2020).
In der rechten Randspalte (Dokumente) finden Sie neben den Antragsformularen auch Merkblätter mit zusammengefassten Informationen zu diesem Themenbereich.
Als direkte Ansprechpartner stehen Ihnen abhängig vom Anfangsbuchstaben Ihres Nachnamens Herr Merkel (Buchstaben A - K) und Frau Zierold (Buchstaben L - Z) zur Verfügung.
Weitere Informationen:
Gewerblicher Güterkraftverkehr, Gemeinschaftslizenz / Erlaubnis beantragen
Information nach Datenschutzgrundverordung (DSGVO)
Informationen zur Beantragung von Fahrerkarten
Informationen zu den rechtlichen Grundlagen der Mauterhebung für Lastkraftwagen (LKW) in Deutschland erhalten Sie HIER