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Güterkraftverkehr

Wenn Sie gewerbsmäßig Güter mit Kraftfahrzeugen transportieren möchten, deren zulässiges Gesamtgewicht  (einschließlich Anhänger) mehr als 2,5 Tonnen (im EU-Verkehr) oder mehr als 3,5 Tonnen beträgt, benötigen Sie eine Genehmigung der Verkehrsbehörde. (Verordnung (EU) 1071/2020 zuletzt geändert 15.07.2020).

In der rechten Randspalte (Dokumente) finden Sie neben den Antragsformularen auch Merkblätter mit zusammengefassten Informationen zu diesem Themenbereich.

Weitere Informationen:

Gewerblicher Güterkraftverkehr, Gemeinschaftslizenz / Erlaubnis beantragen

Information nach Datenschutzgrundverordung (DSGVO)

Informationen zu den rechtlichen Grundlagen der Mauterhebung für Lastkraftwagen (LKW) in Deutschland erhalten Sie HIER