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Voraussetzungen

Eine Beglaubigung eines solchen Antrages kann durch die katasterführende Behörde oder einen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur erfolgen, wenn die zu vereinigenden Grundstücke örtlich und wirtschaftlich eine Einheit bilden oder wenn die Teilung erforderlich ist, um diese Einheit herzustellen. Die Zuständigkeit der Notare bleibt unberührt.