Allgemeine Informationen zur Erstattung der Elternbeiträge
Wenn Sie nur über ein geringes Einkommen verfügen und Ihnen die finanzielle Belastung durch den Elternbeitrag nicht zuzumuten ist, erhalten Sie unter Umständen eine Ermäßigung oder der Elternbeitrag wird Ihnen ganz erlassen. Nicht zuzumuten sind seit dem 01.08.2019. Elternbeiträge auch immer dann, wenn Eltern oder Kinder Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes, Wohngeld, Kinderzuschlag oder Asylbewerberleistungen beziehen. Ob Ihr Kind in eine kommunale Einrichtung geht oder in die Kindertagesstätte eines freien Trägers, spielt dabei keine Rolle.