Das sind die Aufgaben des vorsorgenden Bodenschutzes
Vorsorgender Bodenschutz soll die Gefährdung des Bodens durch menschlichen Einfluss minimieren und das Entstehen schädlicher Bodenveränderungen, wie beispielsweise durch den Eintrag von Schadstoffen, durch Verdichtung oder Versiegelung des Bodens, verhindern. Im Vordergrund stehen hier vorsorgliche Gefahrenabwehrmaßnahmen.
Als Untere Bodenschutzbehörde sind wir auch verpflichtet, Erosionsschadensfällen nachzugehen (sofern nicht das Landwirtschaftsamt zuständig) und deren Ursachen entgegen zu wirken.