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Was illegale Abfallentsorgung kostet

Wer Abfall illegal, also ‚wild‘ ablagert, dem droht ein Ordnungswidrigkeitsverfahren. Damit können Geldbußen bis zu 100.000 Euro verbunden sein. Handelt es sich um die illegale Entsorgung gefährlicher Abfälle, wie zum Beispiel Altöl, Farben, Autowracks, Asbest oder ähnliches, droht sogar eine Strafanzeige. Der Verursacher wird per kostenpflichtigem Bescheid zur Beräumung der Abfälle verpflichtet und gegebenenfalls mit Zwangsmaßnahmen belegt.

Auch das Entsorgen pflanzlicher Abfälle, wie Laub, Zweige oder Grasschnitt, durch Verbrennen oder durch wilde Ablagerung wird im Rahmen eines Ordnungswidrigkeitsverfahren mit Bußgeldbescheid geahndet.

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