Erlaubnispflichtiges Gewerbe
Neben der fachlichen und persönlichen Eignung des Verantwortlichen sind zum Beispiel die Zuverlässigkeit und (abhängig von der Gewerbeart) auch die finanzielle Leistungsfähigkeit zu prüfen. Dies betrifft den:
- gewerblichen Transport von Gütern mit Fahrzeugen ab einer zulässigen Gesamtlast von 2,5 Tonnen (Gemeinschaftslizenz EU) bzw. ab 3,5 Tonnen und den
- gewerblichen Transport von Personen mit Taxi und Mietwagen oder andere Personenbeförderungsarten außerhalb des Linienverkehrs