Kosten
Diese Belehrung durch das Amt für Gesundheit und Prävention darf frühestens 3 Monate vor der Erstaufnahme der Tätigkeit erfolgen. Sie findet in mündlicher und schriftlicher Form statt und ist kostenpflichtig (37,00 € nach Sächsischem Kostenverzeichnis). Die Bezahlung kann mit EC-Karte oder Bargeld erfolgen.
Kostenfreiheit besteht für Schüler im Schülerpraktikum sowie im Berufsvorbereitungs- und Berufsgrundbildungsjahr, solange es nicht Teil der regulären Berufsausbildung ist. Dazu muss ein Nachweis (zum Beispiel Schulbescheinigung) vorgelegt werden.