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Ich habe ein altes Zeugnis aus DDR-Zeiten. Ist dieses noch gültig?

Nein – Zeugnisse, die vor Einführung des bundesdeutschen Rechtes ausgestellt wurden, sind nicht mehr gültig.

Zeugnisse, die zwischen 1989 und 2001 nach § 18 des Bundes-Seuchengesetzes ausgestellt wurden, gelten laut § 77 Absatz 2 Infektionsschutzgesetz (IfSG) (Übergangsvorschriften) als Bescheinigung nach § 43 Absatz 1 IfSG – eine erneute Belehrung ist nicht notwendig.