Ich bin unter 18 - was muss ich beachten?
Personen, die noch nicht volljährig sind, müssen zur Belehrung mit einem Erziehungsberechtigten erscheinen. Dieser muss die Belehrung mit unterschreiben. Sollte ein gemeinsamer Termin nicht möglich sein, erhalten Sie von uns Belehrungsunterlagen und eine Erklärung nach § 43 Absatz 6 IfSG zur Unterschrift durch die Eltern per E-Mail oder Download. Dieses bringen Sie bitte zum Belehrungstermin unterschrieben mit.