Wie lange ist das Zeugnis gültig?
Ist die Bescheinigung ausgestellt, muss der Arbeitgeber Sie nach Aufnahme Ihrer Tätigkeit über die in § 42 Absatz 1 IfSG genannten Tätigkeitsverbote und über die Verpflichtungen nach Absatz 2 innerhalb von drei Monaten erneut belehren, damit diese Bescheinigung ein Leben lang gültig ist. Im Weiteren hat der Arbeitgeber die Pflicht, Sie alle zwei Jahre innerhalb von 24 Monaten wieder zu belehren.
Wechseln Sie den Arbeitgeber oder waren Sie zwischenzeitlich nicht in einer nach § 42 Absatz 1 IfSG bezeichneten Tätigkeit beschäftigt, muss kein neues Gesundheitszeugnis ausgestellt werden. Der neue Arbeitgeber muss lediglich nach Aufnahme Ihrer neuen Tätigkeit und im Weiteren alle 2 Jahre innerhalb von 24 Monaten belehren.