Bedingungen zur Ausleihe
Die genannten Utensilien werden grundsätzlich unentgeltlich zur Verfügung gestellt.
Fehlende Materialien sind kostenpflichtig vom Ausleiher zu ersetzen.
Die Ausleihzeit beträgt 4 Wochen.*
Die Einrichtung, vertreten durch die Leitung, verpflichtet sich:
- für die Abholung und den Rücktransport der Leihgabe selbst zu sorgen;*
- die Lärmampel sowie die Begleitmaterialien ausschließlich für den vorgesehenen Zweck einzusetzen;
- Schäden oder Funktionsstörungen der Ampel und anderer Utensilien unverzüglich an das Gesundheitsamt zu melden;
- bei der vollständigen Rückgabe einen Feedbackbogen ausgefüllt zu übergeben.
*Abweichungen können nach vorheriger Absprache möglich sein.