Inhalt

Verfahrensablauf

  • sobald die Versammlungsanzeige fristgemäß bei der Versammlungsbehörde eingegangen ist, wird sie an die örtliche Stadt/Gemeinde und die Polizei weitergeleitet. Diese Behörden können dann rechtzeitig Stellung zu eventuellen Problemen (z. B. Baustellen, Straßensperrungen oder stattfindende andere Veranstaltungen) beziehen.
  • bei größeren Veranstaltungen ist es möglich, dass die Versammlungsbehörde zu einem Kooperationsgespräch einlädt Bei einem Kooperationsgespräch sind Vertreter der Stadt/Gemeinde, der Polizei und der Versammlungsbehörde anwesend. Dabei sollen mit dem Anmelder/Versammlungsleiter eventuelle gegenseitige Unklarheiten im Vorfeld geklärt werden.
  • je nach Gefahrenlage erlässt die Versammlungsbehörde letztlich einen Beschränkungsbescheid, der für die Versammlung bindenden Charakter hat.