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Hinweise (Besonderheiten)

Ein Infostand ist in der Regel keine Versammlung, sondern gilt als „Sondernutzung“ des
öffentlichen Raumes. Diese muss bei der jeweiligen Stadt/Gemeinde und nicht bei der Versammlungsbehörde beantragt werden.

Es gibt Gründe, eine Versammlung zu verschieben, nur an einem anderen Ort zu genehmigen oder bestimmte Auflagen festzulegen. Gründe können sein, dass bereits eine Versammlung stattfindet oder die Anzeige zu kurzfristig eingegangen ist.

Es können durch die Versammlungsbehörde Auflagen (Beschränkungen) in Form eines Beschränkungsbescheides erlassen werden. Diese Auflagen sollten eingehalten werden, da sonst die Versammlung von der Polizei aufgelöst werden kann. Auch kann dies zu rechtlichen Konsequenzen führen. Für die Einhaltung der Auflagen kann der Versammlungsleiter zu seiner Unterstützung ehrenamtliche Ordner einsetzen.

Spontanversammlungen entstehen wortgemäß spontan. Diese Demos müssen unmittelbar vorher bei der örtlichen Polizei angezeigt werden.