Rechtsaufsicht
- Präventive Beratung der der Rechtsaufsicht unterstehenden Körperschaften (Städte und Gemeinden, Verwaltungs- und Zweckverbände)
- Sicherstellung der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung der Kommunen und Verbände, Kontrolle der Beschlüsse der Stadt- und Gemeinderäte und der Verbandsversammlungen
- Genehmigungsbehörde in kommunalrechtlichen Angelegenheiten
- Wahrnehmung der Dienstaufsicht über die Bürgermeister und Verbandsvorsitzenden
- Bearbeitung von Widersprüchen gegen Entscheidungen der Kommunen
- Beschwerde- und Petitionsverfahren
- Nachprüfung vergaberechtlicher Entscheidungen der Kommunen
- Anerkennung der kleingärtnerischen Gemeinnützigkeit