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Miet-und Lastenzuschuss

Das Wohngeld wird als Mietzuschuss (für Mieter) oder als Lastenzuschuss (für selbstnutzende Eigentümer) geleistet. Ob ein Anspruch auf Wohngeld besteht ist abhängig von der Zal der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder, von der monatlichen Miete oder Belastung (bei Eigentümern) und vom anzurechnenden Einkommen des Haushaltes.

Auf Wohngeld besteht ein Rechtsanspruch. Jeder, der die Voraussetzungen erfüllt, sollte seinen Anspruch geltend machen. Voraussetzung ist, dass er keine Transferleistungen (z. B. Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII) bezieht.

Wohngeld ist nur auf Antrag möglich. Antragsformulare erhalten Sie in allen Stadt- und Gemeindeverwaltungen sowie in der Landkreisverwaltung.