Regelung zur freiwillligen Übernahme der Beförderungskosten zum Gymnasium Klingenthal oder zur Seminar-Mittelschule Auerbach
Allgemeine Informationen
Der Vogtlandkreis erstattet freiwillig die Beförderungskosten vom Hauptwohnsitz zur Schule und zurück bei Schülern mit vertiefter sportlicher Ausbildung am Gymnasium Klingenthal oder an der Seminar-Mittelschule Auerbach, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.
Die Erstattung erfolgt in Höhe der nachgewiesenen tatsächlichen finanziellen Aufwendungen der Beförderung vom Hauptwohnsitz zur Schule und zurück. Finanzielle Leistungen, die dre Zweckverband ÖPNV nach seiner Schülerbeförderungssatzung gewährt, werden auf die Unterstützung des Vogtlandkreises angerechnet.
Die Kostenerstattung beträgt maximal 165,00 € je Beförderungsmonat. Darüber hinausgehende Aufwendungen sind vom Antragsteller bzw. den Eltern selbst zu tragen.
Vorausetzungen
- Schüler der Klassen 5 oder 6 des Gymnasiums Klingenthal oder der Seminar-Mittelschule Auerbach
- Hauptwohnsitz liegt im Freistaat Sachsen
- die Beförderung wird in eigener Regie durchgeführt
- eine Empfehlung des Landesverbandes Wintersport kann vorgewiesen werden.
In Ausnahmefällen können auch Schüler mit ihrem Hauptwohnsitz in anderen Bundesländern diese Förderung erhalten. Entsprechende Leistungen anderer Zuwendungsgeber oder auf Grundlage von rechtsvorschriften sind zusätzlich anzurechnen.
Erforderliche Unterlagen
- vollständig ausgefüllter Antrag
- Empfehlung des Landesverbandes Wintersport
Rechtsgrundlage
Satzung des Vogtlandkreises zur Regelung freiwilliger Leistungen für die Unterbringung von Schülern im Internat am Gymnasium Klingthal - Eliteschule des Sports - sowie zur Übernahme der Beförderungskosten zum Gymnasium Klingenthal - Eliteschule des Sports - oder zur Seminar-Mittelschule Auerbach