präventiver (vorbeugender) Kinderschutz/Beratung zu Kinderschutzfragen
Fachkräftevernetzung
Die Koordinierungsstelle des Netzwerkes für Kinderschutz und Frühe Hilfen ist unter Anderem zuständig für
- Fachkräftevernetzung und -beratung zu Fragen des vorbeugenden Kinderschutzes und der Frühen Hilfen
- Vermittlung Früher Hilfen
- Entwicklung von Handlungsleitfäden zum Umgang mit häuslicher und/ oder institutioneller Kindeswohlgefährdung sowie Selbst- und Fremdgefährdung von Kindern
- Fortbildungs- und Vernetzungsveranstaltungen
In Kooperation zwischen der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik des Sächsischen Krankenhauses Rodewisch, dem Jugend-, Gesundheits- und Sozialamt finden regelmäßig Fachveranstaltungen für Fachkräfte in der Kinder- und Jugendhilfe und der Kinder- und Jugendmedizin statt.
Ebenso werden gemeinsame Handlungsempfehlungen erstellt und Fachpersonal zur Verfügung gestellt.
Allgemeine Beratung
Sowohl Netzwerkpartner als auch Bürger und Bürgerinnen können sich unter den nachstehend aufgeführten Kontaktdaten zu Themen des Kinderschutzes, zur Vermittlung von Ansprechpersonen, zu Elternzeit sowie zu Fragen rundum Geburt und das Zusammenwachsen als Familie informieren.
Beratung durch Insoweit erfahrende Fachkräfte
Im Vogtlandkreis stehen die Mitarbeitenden der Familien-/ Erziehungsberatungsstellen als Insoweit erfahrene Fachkräfte zur Verfügung. Alle, in der Kinder- und Jugendhilfe, Tätigen haben das Recht und die Pflicht, eine entsprechende Fachkraft in den Prozess der Verdachtsprüfung einer möglichen Kindeswohlgefährdung einzubinden (§8a SGB VIII).
Seit dem 01.07.2012 steht die Koordinierungsstelle des Netzwerkes für Kinderschutz, während der Sprechzeiten des Jugendamtes, als Insoweit erfahrene Fachkraft gemäß Artikel 1, § 4 KKG für Berufsgeheimnisträger zur Verfügung. Das heißt, die nachfolgend aufgeführten Professionen haben zur Einschätzung von Kindeswohlgefährdung Anspruch auf Beratung durch eine Insoweit erfahrene Fachkraft. Sie sind befugt, hierfür erforderliche Daten pseudonymisiert zu übermitteln.
Berufsgeheimnisträger sind:
- Ärztinnen/ Ärzte, Zahnärztinnen/ Zahnärzte, Hebammen/ Entbindungspfleger oder Angehörige eines anderen Heilberufes mit staatliche Ausbildung
- Berufspsychologinnen/ -psychologen mit staatliche anerkannter wissenschaftlicher Abschlussprüfung
- Ehe-, Familien-, Erziehungs- oder Jugendberaterinnen oder -berater
- Beraterinnen oder Berater für Suchtfragen in einer Beratungsstelle, die von einer Behörde oder Körperschaft, Anstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts anerkannt ist
- Mitgliedern oder Beauftragten einer anerkannten Beratungsstelle nach den §§ 3 und 8 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes
- staatlich anerkannte Sozialarbeiterinnen oder Sozialarbeiter, staatich anerkannte Sozialpädagoginnen oder Sozialpädagogen
- Lehrerinnen oder Lehrer an öffentlichen oder staatlich anerkannten privaten Schulen
Aufgaben der Insoweit erfahrenen Fachkraft sind: Beratung und Begleitung
Ausgehend vom Auftrag/ Anliegen sammelt die insoweit erfahrene Fachkraft im Gespräch mit der Einrichtung/ dem Dienst Informationen zum Kind, den Eltern/ Sorgeberechtigten, der Beziehung zwischen Kind und Eltern/ Sorgeberechtigten, zum Umfeld, zu bisherigen Hilfen sowie Ressourcen der Eltern/ Sorgeberechtigten und dem Kind. Ausgehend von den vorhandenen Informationen erfolgt eine Analyse, daraus resultierend die Planung des weiteren Vorgehens (Schutzplan) sowie ggf. die Information an unser Jugendamt bei akuter Gefährdung durch die falleinbringende Person.
Ansprechpersonen für Fragen zum Kindeswohl in den einzelnen Sozialregionen
weitere Beratungsmöglichkeiten
Fachberatung in Fällen sexueller Grenzverletzung durch Minderjährige
Medizinische Kinderschutzhotline (bundesweites, kostenfreies und 24 Stunden erreichbares telefoisches eatungsangebot für Angehörig der Heilberufe, Kinder- und Jugendhilfe und Familiengerichte)
Quelle: Landratsamt Vogtlandkreis