Ländliche Förderung
Sachgebiet Ländliche Förderung
Das Sachgebiet Ländliche Förderung ist Antrags- und Bewilligungsbehörde für Zuwendungen, die auf Basis der Förderrichtlinie LEADER und der Förderrichtlinie Ländliche Entwicklung gewährt werden, wobei der Schwerpunkt bei der Förderung von LEADER-Vorhaben liegt. Die Zuwendungen für Projekte im Ländlichen Raum werden aus Mitteln der Europäischen Union und des Freistaates Sachsen (Förderrichtlinie LEADER) bzw. aus Mitteln von Bund und Freistaat Sachsen (Förderrichtlinie Ländliche Entwicklung) finanziert.
LEADER-Förderung
Die Lokalen Aktionsgruppen (LAG) der jeweiligen LEADER-Gebiete bestimmen in ihren LEADER-Entwicklungsstrategien (LES) Fördergegenstände und Konditionen. Die Strategien sind die Basis für thematische Aufrufe, bei denen sich Privatpersonen, Unternehmen, Vereine und Gemeinden mit ihren Vorhaben um eine Förderung bewerben können. Ein Entscheidungsgremium (EG) der Lokalen Aktionsgruppe wählt nach den regionalen Prioritäten die besten Vorhaben aus.
Die Bewilligung der Förderung anhand der Förderrichtlinie LEADER erfolgt dann durch das Sachgebiet Ländliche Förderung.
LEADER-Gebiete im Vogtlandkreis:
• Sagenhaftes Vogtland
Stadt Falkenstein, Gemeinde Bergen, Gemeinde Ellefeld, Gemeinde Grünbach, Gemeinde Muldenhammer (alle Ortsteile außer Morgenröthe-Rautenkranz), Gemeinde Neustadt, Gemeinde Theuma, Gemeinde Tirpersdorf, Gemeinde Werda
• Westerzgebirge
Gemeinde Steinberg, Gemeinde Muldenhammer (nur der Ortsteil Morgenröthe-Rautenkranz), Ortsteile der Großen Kreisstadt Auerbach mit bis zu 5.000 Einwohnern (Stichtag: 30.06.2021)
• Vogtland
alle oben nicht aufgeführten Städte/ Gemeinden bzw. Ortsteile des Landkreises mit bis zu 5.000 Einwohnern (Stichtag: 30.06.2021)
Informationen zum räumlichen Geltungsbereich für die Förderperiode 2023 - 2027 finden Sie hier.
Unter anderem Förderung von (Abweichungen je nach LEADER-Gebiet möglich):
- Schaffung von Verkaufsflächen und -läden für die Nahversorgung
- Digitale oder innovative Lösungen zur Grundversorgung
- Innovative Maßnahmen zur Ansiedlung oder Erhalt von Gesundheitseinrichtungen und ambulanten Pflegediensten
- Bauliche Maßnahmen an Vereinsanlagen
- Bauliche Maßnahmen an Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen
- Erhalt des materiellen und immateriellen Kulturerbes (bauliche und digitale Maßnahmen)
- Erhalt von Kirchen und kirchlichen Gebäuden / Erhalt von Trauerhallen und Friedhöfen
- Investive Maßnahmen zur Qualitätssteigerung und Aufwertung von Kulturangeboten
- Investive Maßnahmen zur Aufwertung öffentlich zugänglicher Freianlagen und Plätze in Ortslagen für alle Generationen
- Neu- und Ausbau öffentlich nutzbarer Freianlagen und Spielplätze
- Um- und Wiedernutzung ungenutzter bzw. leerstehender Gebäude zur wirtschaftlichen Verwendbarkeit
- Vermarktung regionaler bzw. neuartiger Produkte
- Investitionen in Maschinen, Anlagen und Ausstattungen
- Errichtung bzw. Aufwertung öffentlich zugänglicher touristischer Infrastruktur
- Schaffung neuer Beherbergungsangebote
- Gestaltung des Webauftritts für neue Beherbergungsangebote
- Maßnahmen zur Erweiterung und Modernisierung von Kindertageseinrichtungen, Schulen und Horten sowie Etablierung neuer Betreuungsangebote
- Maßnahmen zur Digitalisierung von Bildungsangeboten
- Bildungsangebote für spezielle Zielgruppen (z. B. Vereine, Naturführer etc.)
- Um- und Wiedernutzung ungenutzter ländlicher und kleinstädtischer Gebäude zur Verwendung als Hauptwohnsitz sowie für Mehrgenerationenwohnen
- Abbruch baulicher Anlagen und Gebäude für eine Folgenutzung
- Abbruch/Teilabbruch baulicher Anlagen sowie Flächenentsiegelung und Renaturierung in Ortslagen
- Konzepte und Maßnahmen zur Hochwasservorsorge, Renaturierung und ökologische Sanierung von Fließ- und Stillgewässern
- Kooperationsvorhaben zwischen den LEADER-Gebieten
Weitere Informationen:
Details zur LEADER-Förderung erhalten Sie hier.
Fragen zur Antragsstellung:
- Servicetelefon 03741 300 1902
- E-Mai: sg.lf@vogtlandkreis.de