Voraussetzungen
Für jede Versammlung muss es einen Anzeigenden und einen Versammlungsleiter geben. Dies kann eine Einzelperson, eine Organisation oder eine Vereinigung sein. Versammlungsleiter muss hingegen eine Einzelperson sein. Diese Person ist für den geordneten Ablauf der Versammlung verantwortlich und während der Versammlung Ansprechpartner für Polizei und Versammlungsbehörde. Die Versammlungsleitung muss volljährig und während der gesamten Veranstaltung anwesend sein. Aus diesem Grund empfiehlt es sich einen Stellvertreter anzugeben. Eine Person kann Anzeigender und Versammlungsleiter zugleich sein.