Inhalt

Verfahrensablauf

  • Sobald die Versammlungsanzeige fristgemäß bei uns eingegangen ist, wird sie an die jeweilige Stadt oder Gemeinde und die Polizei weitergeleitet. Diese Behörden können dann rechtzeitig Stellung zu eventuellen Problemen (zum Beispiel Baustellen, Straßensperrungen oder stattfindende andere Veranstaltungen) beziehen.
  • Teilweise ist es zur genaueren Abstimmung der Modalitäten zwischen Anzeigendem und Behörden erforderlich, dass ein sogenanntes Kooperationsgespräch durchgeführt werden muss.
  • Letztlich wird einen Beschränkungsbescheid erlassen, dessen Festlegungen für den Verlauf der Versammlung bindenden Charakter haben.