Allgemeine Informationen
Kommt es zu Beißvorfällen durch einen Hund, kann dieser unter Umständen wegen seiner gesteigerten Aggressivität als Gefährlicher Hund im Einzelfall durch das Landratsamt Vogtlandkreis eingestuft werden. In diesem Fall gelten für die Hundehaltung künftig strenge Vorschriften, wie zum Beispiel Anlein- und Maulkorbpflicht, der Nachweis einer besonderen Haftpflichtversicherung sowie das Anbringen eines Warnschildes am Grundstücks- oder Wohnungszugang. Sollte sich der Halter des gesetzlich eingestuften gefährlichen Hundes nicht an die geltenden Regeln halten, kann dieser mit einem Bußgeld von bis zu 25.000 € bestraft werden. Bei wiederholten Verstößen kann die Haltung des Hundes untersagt werden.