Voraussetzungen
Ob die Notwendigkeit für eine Einstufung als Gefährlicher Hund im Einzelfall vorliegt, wird nach ausgiebiger Prüfung des Sachverhaltes entschieden. Dabei ist nicht entscheidend, wie sich ein Hund bei einem eventuell nachträglich durchgeführten Vororttermin verhält, sondern alleinig der Hergang des Vorfalles selbst. Als aggressiv gilt ein Hund, der einen Menschen oder ein Tier geschädigt hat, ohne dazu provoziert worden zu sein. Die Vorschriften setzen voraus, dass der Hund sich gegenüber einem Menschen oder Tier unangemessen aggressiv verhalten hat, ohne durch provozierende Umweltreize zur Aggression veranlasst worden zu sein. Sie erfasst auch Hunde, die bei einer Provokation über eine angemessene Verteidigungshaltung, das heißt über ein normales Verhalten hinaus eine unangemessene Angriffshaltung gegen eine Person oder ein anderes Tier entwickeln. Das unangemessene Aggressionsverhalten eines Hundes muss aufgrund eines konkreten Schadensvorfalls erwiesen sein.