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Für welche Hunde wird die Haltung beschränkt?

Die Gesetzesregelungen finden auf folgende Hunde Anwendung:

1. American Staffordshire Terrier, Bullterrier und Pitbullterrier

Bei diesen Hunderassen sowie deren Kreuzungen untereinander wird eine besondere Gefährlichkeit vermutet. Man nennt Sie auch Listenhunde.

Ausnahmen
Der Halter eines solchen Listenhundes kann mit Hilfe eines Wesenstest seines Hundes nachweisen, dass dieser Hund tatsächlich nicht gefährlich ist. Besteht der Hund die Wesensanalyse, wird er von den Beschränkungen des Hundegesetzes befreit.

Der Wesenstest läuft folgendermaßen ab:
Der Halter wendet sich an einen staatlich anerkannten Gutachter im Hundewesen, welcher den Wesenstest durchführt. Im Rahmen der Prüfung wird der Hund in den Bereichen Umwelt-, Sozial-, Trieb- und Aggressionsverhalten getestet. Es dauert ungefähr 50 Minuten. Der Hund wird mit Artgenossen, Bewegungen, Geräuschen und fremden Personen konfrontiert. Besteht der Hund die Wesensanalyse, wird das behördlich anerkannte Gutachten erstellt. Es gilt, solange der Antragsteller Halter ist. Dieses Gutachten ist zusammen mit einem Antrag bei uns einzureichen. Dann erteilen wir die Haltungserlaubnis.

2. Hunde, deren Gefährlichkeit im Einzelfall festgestellt wird

Dies sind insbesondere Hunde

  • die sich gegenüber Menschen oder Tieren als aggressiv erwiesen haben (ohne provoziert worden zu sein) oder
  • die zum Hetzen oder Reißen von Wild oder Nutztieren neigen oder
  • die durch Zucht, Haltung oder Ausbildung eine gesteigerte Aggressivität entwickelt haben und aus diesem Grund Menschen oder Tiere angreifen

Ob ein Hund als gefährlicher Hund im Einzelfall eingestuft werden muss, prüfen und entscheiden wir nach einem konkreten Vorfall.