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Wer darf gefährliche Hunde halten?

Wer einen Hund halten will, der im Sinne dieses Gesetzes gefährlich ist, braucht hierfür grundsätzlich eine Erlaubnis.

Die Erlaubnis beantragen kann, wer

  • mindestens 18 Jahre alt ist
  • die Zuverlässigkeit und in einer Prüfung die
  • erforderliche Sachkunde nachweist,
  • über eine besondere Haftpflichtversicherung verfügt,
  • eine verhaltensgerechte und ausbruchsichere Unterbringung gewährleistet.

Die Haltung kann untersagt werden, wenn:

  • Bedenken gegen die Zuverlässigkeit des Halters bestehen,
  • nicht die zur Haltung erforderlichen Räumlichkeiten vorliegen,
  • der Nachweis eines Versicherungsschutzes nicht erbracht wurde.