Wer darf gefährliche Hunde halten?
Wer einen Hund halten will, der im Sinne dieses Gesetzes gefährlich ist, braucht hierfür grundsätzlich eine Erlaubnis.
Die Erlaubnis beantragen kann, wer
- mindestens 18 Jahre alt ist
- die Zuverlässigkeit und in einer Prüfung die
- erforderliche Sachkunde nachweist,
- über eine besondere Haftpflichtversicherung verfügt,
- eine verhaltensgerechte und ausbruchsichere Unterbringung gewährleistet.
Die Haltung kann untersagt werden, wenn:
- Bedenken gegen die Zuverlässigkeit des Halters bestehen,
- nicht die zur Haltung erforderlichen Räumlichkeiten vorliegen,
- der Nachweis eines Versicherungsschutzes nicht erbracht wurde.