Was ist bei der Haltung zu beachten?
Für die Haltung eines gefährlichen Hundes gelten folgende Beschränkungen:
- Zucht- und Handelsverbot für die Hundegruppen, deren Gefährlichkeit vermutet wird
- Aggressionsausbildungsverbot
- Anlein- und Maulkorbpflicht
- Die Führung des Hundes darf nur Personen überlassen werden, die nach Alter sowie geistiger und körperlicher Verfassung dazu in der Lage sind. Das gleichzeitige Führen von mehreren Hunden durch eine Person ist unzulässig.
- Auf Kinderspielplätze, gekennzeichnete Liegewiesen und Badeanstalten dürfen gefährliche Hunde nicht mitgenommen werden.
- Warnschilder müssen an allen Zugängen des Hauses, der Wohnung und des befriedeten Grundstückes angebracht werden.
- Der Halter hat dem Landratsamt unverzüglich schriftlich anzuzeigen, wenn er die Haltung eines gefährlichen Hundes aufgibt oder mit ihm den Wohnort wechselt.