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Information zu Masern

Generelle Empfehlung: Den Impfschutz überprüfen und gegebenenfalls Impfungen nachholen.

Die Masern gelten als eine der ansteckendsten Infektionskrankheiten des Menschen überhaupt und sie sind immer noch einer der wesentlichen Gründe für eine erhöhte Kindersterblichkeit in vielen Regionen der Welt. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) schätzt, dass im Jahr 2017 rund 110.000 Kinder an den Masern starben, das bedeutet, 301 Kinder sterben pro Tag und 13 Kinder jede Stunde weltweit an den Masern. Durch die Impfungen gegen Masern konnte die Zahl der Masern-Todesfälle allerdings zwischen den Jahren 2000 und 2017 bereits um 80 % gesenkt werden. Die Impfungen haben somit nach Schätzungen der Weltgesundheitsorganisation 21,1 Millionen Todesfälle verhindert.1 Alle Regionen der Weltgesundheitsorganisation haben sich zum Ziel gesetzt, die Masern weltweit zu eliminieren. Für eine Unterbrechung von Infektionsketten und damit die Ausrottung der Masern muss in der Bevölkerung eine Immunität bei mindestens 95 % in allen Altersgruppen vorliegen.“2

In den letzten Jahren kam es deutschlandweit zu hohen Zahlen von Masern-Erkrankungen. Im Vogtlandkreis traten glücklicherweise 2016, 2017 und 2018 keine Fälle auf. Die meisten Erkrankten waren ungeimpft.

Führt man bei einer nicht geimpften oder nicht ausreichend geimpften Person umgehend die fehlende Impfung innerhalb von 3 Tagen nach Kontakt mit einer an Masern erkrankten Person durch, so kann das Auftreten der Erkrankung möglicherweise noch verhindert oder der klinische Verlauf abgemildert werden. Eine Impfung kann aber auch noch zu einem späteren Zeitpunkt sinnvoll sein.
In diesem Zusammenhang sei noch einmal auf die im Freistaat geltenden Impfempfehlungen der Sächsischen Impfkommission (SIKO) hingewiesen. In Sachsen gelten als immun alle ungeimpften Personen mit Geburtsjahrgang 1958 und älter; Jüngere als empfänglich, es sei denn sie haben eine mikrobiologisch nachgewiesene Masernerkrankung durchgemacht.
Säuglinge profitieren von einem Impfschutz der Mutter – diese übertragene Immunität nimmt jedoch einige Wochen oder Monate nach der Geburt ab. Auch der sogenannte „Herdenschutz“ schützt ungeimpfte Kinder unter einem Jahr. Wenn alle Kontaktpersonen geimpft sind, können die Viren nicht auf das schutzlose Kind übertragen werden.

Das Amt für Gesundheit und Prävention bittet alle Bürger, ihren Impfschutz zu überprüfen und sich gegebenenfalls über die weitere Vorgehensweise ärztlich beraten zu lassen. Wer einmal im Leben an den Masern erkrankt war oder über zwei Impfungen verfügt, ist in der Regel gegen eine weitere Erkrankung geschützt. Das Ziel der WHO, die Masern auszurotten, kann nur durch die Mitarbeit der gesamten Bevölkerung erreicht werden.

Weitere Informationen zur Masern-Erkrankung erhalten Sie im Merkblatt.

Plauen, 29.03.2019

 

Quellen:
1 Weltgesundheitsorganisation (WHO): Fact sheets; www.who.int/mediacentre/factsheets/fs286/en/
2 Matysiak-Klose D: Epidemiologie der Masern in Deutschland 2017. Epid Bull 2017;16:143 – 145 DOI 10.17886/EpiBull-2017-021