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Hoheitliche Aufgaben

Der zuständige Landesinnungsverband Sachsen hat für den Kehrbezirk, in welchem sich Ihre Liegenschaft befindet einen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger bestellt. Dieser hat bei Ihnen seit 2013 in jedem Fall weiterhin

  • die Dokumentation und Auswertung aller Informationen, Messwerte und Prüfungsergebnisse Ihrer Feuerungsanlagen (Kehrbuch) fortzuführen und
  • hoheitliche Aufgaben, wie Feuerstättenschau und Bauabnahmen selbst durchzuführen.

(Die Eigentümer und Besitzer von Grundstücken und Räumen sind dazu verpflichtet, den jeweiligen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegern für die Durchführung dieser genannten Tätigkeiten Zutritt zu gestatten. Das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung wird insoweit eingeschränkt.)