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Erlass des Feuerstättenbescheides

Innerhalb von 7 Jahren hat Ihr bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger zweimal eine Feuerstättenschau durchzuführen, welche jeweils den Erlass eines Feuerstättenbescheides zur Folge hat.
Sie sollten den Feuerstättenbescheid in jedem Fall aufbewahren. Er enthält wichtige Informationen für Sie als Eigentümer und dient Ihrer Sicherheit. Der Feuerstättenbescheid beschreibt alle notwendigen Angaben zu Ihrer Feuerungsanlage und soll damit sicherstellen, dass grundlegende Brandschutz- und Sicherheitsstandards eingehalten werden. Vor allem geht aus dem Feuerstättenbescheid hervor, wann bestimmte Aufgaben fällig sind.