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Durchführung der festgelegten Arbeiten

Seit 2013 werden Sie als Hausbesitzerin oder Hausbesitzer stärker in die Verantwortung und Haftung genommen. Sie sind als Eigentümer dafür verantwortlich, dass alle Schornsteinfegerarbeiten in Ihrem Gebäude entsprechend des Ihnen zugestellten Feuerstättenbescheides pünktlich und nachvollziehbar erledigt werden. Für bestimmte Aufgaben – zu Beispiel Messen, Kehren oder Reinigen – haben Sie nun einen dafür zugelassenen Schornsteinfeger zu beauftragen. Auch dazu benötigen Sie in jedem Fall die Informationen des Feuerstättenbescheides. Zur Durchführung der im Feuerstättenbescheid festgelegten Arbeiten können Sie nun zwischen den folgenden Optionen wählen:

  • Option A: Sollten Sie Ihrem bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger weiterhin Ihr Vertrauen schenken und ihn mit der Durchführung der Kehr-, Überprüfungs- und Messtätigkeiten beauftragen, dann müssen Sie sich nicht um zusätzliche Verwaltungsarbeit kümmern. Zudem übernimmt er weiterhin die pünktliche und korrekte Durchführung der Schornsteinfegerarbeiten. Die Verantwortung und Sicherheit übernimmt dann der für Sie zuständige bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger.
  • Option B: Falls Sie künftig einen anderen zugelassenen Schornsteinfeger beauftragen wollen, muss dieser die fach- und fristgerechte Durchführung auf einem gesonderten Formblatt (reicht Ihnen der Schornsteinfeger auf Nachfrage aus) nachweisen. Dieses Formblatt übergeben oder senden Sie ausgefüllt (innerhalb von 14 Tagen nach dem letzten Tag der festgesetzten Frist) an den bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger, damit dieser die fristgerechte Durchführung dokumentieren und seiner Aufsichtspflicht im Kehrbezirk nachkommen kann.