Nichteinhaltung
Grundsätzlich gilt: Wenn die im Feuerstättenbescheid festgelegten Arbeiten nicht oder zu spät durchgeführt beziehungsweise nachgewiesen werden, ist der Bezirksschornsteinfegermeister dazu verpflichtet, den Vorfall dem Landratsamt Vogtlandkreis zu melden. Dieses stellt dann einen kostenpflichtigen Zweitbescheid aus. Sollte dieser ebenfalls nicht umgesetzt werden, kommt es zu einer Ersatzvornahme - das heißt, dass das Landratsamt Vogtlandkreis (gegebenenfalls unter Hinzuziehung von Schlüsseldienst und Polizeivollzugsdienst) die Schornsteinfegerarbeiten im Vollstreckungsverfahren durchführen lässt. Der Gesamtbetrag dieser Maßnahme muss Ihnen in Rechnung gestellt werden und übersteigt in der Regel die eigentlichen Gebühren um mehr als das Doppelte. Zusätzlich kann auch ein Bußgeldbescheid gegen Sie erlassen werden.