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Amtliche Trichinenuntersuchung

Für die Tierarten
  • Hausschwein
  • Pferd
  • Nutria
  • Wildschwein
  • Dachs

besteht eine Verpflichtung zur Untersuchung auf Trichinellen („Trichinen“).

Dies muss berücksichtigt werden, Details sind mit dem zuständigen amtlichen Untersucher abzustimmen. Erst nach dem Vorliegen eines negativen Ergebnisses darf mit der weiteren Verarbeitung und vor allem dem Verkauf begonnen werden.

Hinweise für Jagdausübungsberechtigte

Im Geoportal des Vogtlandkreises sind die Zuständigkeitsregelungen/Fleischuntersuchungsbezirke abrufbar. 

Die Standorte der Trichinenproben-Sammelkästen sehen Sie ebenfalls im Geoportal des Vogtlandkreises, den Link dazu finden Sie nebenstehend.

 Information für Jägerinnen und Jäger:

  • Coronavirus-Geschehen - Trichinenuntersuchung weiterhin sichergestellt
  • Trichinenuntersuchung von Schwarzwild ab dem 01.01.2018 gebührenfrei
  • Vermarktung von Wild, Wildfleisch und Wildfleischerzeugnissen durch den Jäger

Bitte beachten Sie dazu das Merkblatt Vermarktung von Wild.