Amtliche Trichinenuntersuchung
- Hausschwein
- Pferd
- Nutria
- Wildschwein
- Dachs
besteht eine Verpflichtung zur Untersuchung auf Trichinellen („Trichinen“).
Dies muss berücksichtigt werden, Details sind mit dem zuständigen amtlichen Untersucher abzustimmen. Erst nach dem Vorliegen eines negativen Ergebnisses darf mit der weiteren Verarbeitung und vor allem dem Verkauf begonnen werden.
Hinweise für Jagdausübungsberechtigte
- Information zur Erweiterung des Sächsischen Schwarzwildmonitoring - Die Änderungen für 2024 finden Sie auf dem Merkblatt auf der rechten Seite
- Die Untersuchungsergebnisse sind über die Links auf der rechten Seite nach
Wochentagen sortiert für die Jäger abrufbar. - ab 02.12.2019 gibt es neue Festlegungen zur Befundfreigabe der amtlichen Trichinenuntersuchung
- Die Ergebnisse der ASP-Untersuchung sind über den Link auf der rechten Seite tagesaktuell abrufbar.
- Aktuelle Hinweise an die Jägerschaft zum Transport von ASP-Proben sowie ein Hinweis zur gemeinsamen Abgabe der ASP-Blutprobenröhrchen und der Trichinenproben
Im Geoportal des Vogtlandkreises sind die Zuständigkeitsregelungen/Fleischuntersuchungsbezirke abrufbar.
Die Standorte der Trichinenproben-Sammelkästen sehen Sie ebenfalls im Geoportal des Vogtlandkreises, den Link dazu finden Sie nebenstehend.
- Untersuchungszeiten regulär
- Seit der 6.KW 2024 werden die von Ihnen am Montag eingereichten Trichinenproben (inklusive radiologische Proben) erst am darauffolgenden Dienstag untersucht.
Diese Trichinenproben-Ergebnisse müssen Sie ab sofort über den Button „Nachweise über durchgeführte Trichinenuntersuchungsergebnisse – Dienstag“ abrufen. Wir bitten Sie, dies ab sofort zu berücksichtigen.
Hintergrund: Aufgrund der gestiegenen Anforderungen bei der Durchführung und Dokumentation der ASP-Proben und des am Montag i.d.R. sehr hohen Probenaufkommens mussten wir hier gegensteuern um Ihnen auch künftig die gewohnte Qualität gewährleisten zu können.
Da Sie in der Regel auch die Ergebnisse der ASP-Untersuchungen abwarten müssen, sollte dieser zeitliche Verzug hinnehmbar sein.
Wir bitten Sie um Ihr Verständnis!
Über mögliche Abweichungen von diesem Vorgehen werden wir Sie rechtzeitig informieren.
Information für Jägerinnen und Jäger:
- Trichinenuntersuchung von Schwarzwild ab dem 01.01.2018 gebührenfrei
- Vermarktung von Wild, Wildfleisch und Wildfleischerzeugnissen durch den Jäger
Bitte beachten Sie dazu das Merkblatt Vermarktung von Wild.