Inhalt

Voraussetzungen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Führungszeugnis der Belegart 0 (Beantragung des Dokuments zur Vorlage bei unserer Behörde)
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister Belegart 9 (Beantragung des Dokuments zur Vorlage bei unserer Behörde)
  • Bescheinigung in Steuersachen des für Sie zuständigen Finanzamtes
  • Bescheinigung einer Industrie- und Handelskammer (IHK), die belegt, dass Sie über die für die Ausübung des Gewerbes notwendigen Kenntnisse zum Spieler- und Jugendschutz unterrichtet worden sind
  • Vorlage Ihres Sozialkonzepts, in dem dargelegt wird, mit welchen Maßnahmen den sozialschädlichen Auswirkungen des Glücksspiels vorgebeugt werden soll; das Konzept ist entweder gemeinsam mit einer öffentlich anerkannten Institution zu erstellen oder alternativ kann ein bereits von dieser entwickeltes Konzept erlaubt genutzt und für Ihre Verwendung angepasst werden
  • Auskunft aus dem Zentralen Schuldnerverzeichnis (kann ausschließlich über Internet unter der Internetadresse www.vollstreckungsportal.de eingeholt werden; dazu ist eine vorherige Online-Registrierung notwendig, sodass kostenpflichtige Abfragen erst nach Erhalt der Zugangsdaten durchgeführt werden können)

Achtung: Bei juristischen Personen sind die genannten Unterlagen für alle zur Geschäftsführung berechtigten natürlichen Personen sowie - mit Ausnahme des Führungszeugnisses, der Personalpapiere und der Bescheinigung über die erfolgte Unterrichtung - für die juristische Person selbst beizubringen. Das Sozialkonzept ist zur juristischen Person als der Gewerbetreibenden vorzulegen. Zusätzlich dazu werden eine Kopie des aktuellen Handelsregisterauszugs und des Gesellschaftsvertrags benötigt.

Ausländische Personen, die keine Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraumes haben, benötigen grundsätzlich eine gültige Aufenthaltsgenehmigung, in welcher die Ausübung einer selbständigen Erwerbstätigkeit nicht ausgeschlossen sein darf. Halten sich ausländische Personen bei Beantragung der Erlaubnis erst kurz in Deutschland auf (in der Regel weniger als ein Jahr), werden zusätzlich Unterlagen aus dem Herkunftsland benötigt. Wegen der Einzelheiten kontaktieren Sie bitte unsere Behörde.