Verfahrensablauf
Als zuständige untere Verwaltungsbehörde für Antragsteller, die ihre Hauptniederlassung im Vogtlandkreis haben, nehmen wir Ihre Anträge entgegen und prüfen, ob Versagungsgründe vorliegen. Trifft dies nicht zu, wird die Erlaubnis erteilt. Nach Begleichung der Verwaltungskosten wird Ihnen die Erlaubnis ausgehändigt oder zugesandt.