Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- Bescheinigung in Steuersachen des für Sie zuständigen Finanzamtes
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Steueramtes, das für den Wohnort zuständig ist
- Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis des für den Wohnort zuständigen Bescheinigung des Insolvenzgerichts
- Führungszeugnis der Belegart O
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister Belegart 9
- Grundrissskizze der Gewerberäume
- Nachweis der Mittel gemäß der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Vollzug der für das Pfandleih- und Pfandvermittlergewerbe geltenden Vorschriften
- Nachweis der Versicherung gemäß § 8 Pfandleiherverordnung
Achtung: Bei juristischen Personen sind die genannten Unterlagen für alle zur Geschäftsführung berechtigten natürlichen Personen beizubringen sowie für die juristische Person selbst (mit Ausnahme des Führungszeugnisses und der Personalpapiere). Zusätzlich werden eine Kopie des Handelsregisterauszugs und eine Kopie des Gesellschaftsvertrags benötigt.
Ausländische Personen, die keine Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraumes haben, benötigen grundsätzlich eine gültige Aufenthaltsgenehmigung, in welcher die Ausübung einer selbständigen Erwerbstätigkeit nicht ausgeschlossen sein darf. Halten sich ausländische Personen bei Beantragung der Erlaubnis erst kurz in Deutschland auf (in der Regel weniger als ein Jahr), werden zusätzlich Unterlagen aus dem Herkunftsland benötigt. Wegen der Einzelheiten kontaktieren Sie bitte unsere Behörde.