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Verfahrensablauf

Das Landratsamt Vogtlandkreis als zuständige untere Verwaltungsbehörde für Antragsteller, die ihre Hauptniederlassung im Vogtlandkreis haben, nimmt die Anträge entgegen und prüft anhand der vorgelegten Unterlagen, ob die Erlaubnis erteilt werden kann.

Zur Überprüfung der Zuverlässigkeit hat die zuständige Behörde mindestens einzuholen:

  1. eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 Absatz 1 Gewerbeordnung,
  2. eine unbeschränkte Auskunft nach § 41 Absatz 1 Nummer 9 des Bundeszentralregistergesetzes sowie
  3. eine Stellungnahme der für den Wohnort zuständigen Behörde der Landespolizei, einer zentralen Polizeidienststelle oder des jeweils zuständigen Landeskriminalamts, ob und welche tatsächlichen Anhaltspunkte bekannt sind, die Bedenken gegen die Zuverlässigkeit begründen können
  4. über die Schnittstelle des Bewacherregisters zum Bundesamt für Verfassungsschutz nach § 11 b Gewerbeordnung eine Stellungnahme der für den Sitz der zuständigen Behörde zuständigen Landesbehörde für Verfassungsschutz zu Erkenntnissen, die für die Beurteilung der Zuverlässigkeit von Bedeutung sein können