Inhalt

Voraussetzungen

  • Bescheinigung in Steuersachen des für Sie zuständigen Finanzamtes
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des kommualen Steueramtes
  • Auskunft aus dem zentralen Schuldnerverzeichnis (www.vollstreckungsportal.de)
  • Bescheinigung des Insolvenzgerichtes, das für Ihren Wohnort zuständig ist
  • Auskunft aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis) zur Vorlage bei unserer Behörde (Belegart O)
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei unserer Behörde (Belegart 9)
  • nur bei Wohnimmobilienverwaltung: Versicherungsbestätigung zum Nachweis der vorgeschriebenen Berufshaftpflichtversicherung

Achtung: Bei juristischen Personen sind die genannten Unterlagen für alle zur Geschäftsführung berechtigten natürlichen Personen beizubringen sowie für die juristische Person selbst (mit Ausnahme des Führungszeugnisses sowie der Versicherungsbestätigung; letztere ist nur von der juristischen Person vorzulegen). Zusätzlich werden eine Kopie des Handelsregisterauszugs und eine Kopie des Gesellschaftsvertrags benötigt.

Ausländische Personen, die keine Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraumes haben, benötigen grundsätzlich eine gültige Aufenthaltsgenehmigung, in welcher die Ausübung einer selbständigen Erwerbstätigkeit nicht ausgeschlossen sein darf. Halten sich ausländische Personen bei Beantragung der Erlaubnis weniger als 5 Jahre in Deutschland auf, werden zusätzlich Unterlagen aus dem Herkunftsland benötigt. Wegen der Einzelheiten kontaktieren Sie bitte unsere Behörde.