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Verfahrensablauf

Das Landratsamt Vogtlandkreis als zuständige untere Verwaltungsbehörde für Antragsteller, die ihren Betriebssitz im Vogtlandkreis haben, nimmt Ihre Anträge entgegen und prüft anhand der vorgelegten Unterlagen, ob Versagungsgründe vorliegen. Im Rahmen des Erlaubnisverfahrens werden vorgegebenen Stellungnahme eingefordert. Liegen diese vor, wird über Ihren Erlaubnisantrag entschieden.