Gebühren
Kostenerhebung nach dem Sächsischen Verwaltungskostengesetz sowie dem 10. Sächsischen Kostenverzeichnis entsprechend des Verwaltungsaufwandes und entstandener Auslagen unter Beachtung der einschlägigen EU-Richtlinie (Gebührenrahmen: 202,00 – 785,00 Euro).