Inhalt

Voraussetzungen

 

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 34i Abs. 1 Gewerbeordnung
  • Antrag auf Eintragung im Vermittlerregister der Industrie- und Handelskammer
  • Sachkundenachweis oder Nachweis der gleichgestellte Berufsqualifikation
  • Nachweis über eine Berufshaftpflichtversicherung oder gleichwertigen Garantie für die natürliche Person sowie Personenhandelsgesellschaften, in denen diese tätig ist (Vorlage im Original und nicht älter als 3 Monate!)
  • Bescheinigung in Steuersachen des für Sie zuständigen Finanzamtes (im Original einzureichen)
  • Auskunft aus dem Zentralen Schuldnerverzeichnis (kann ausschließlich über Internet unter der Internetadresse www.vollstreckungsportal.de eingeholt werden; dazu ist eine vorherige Online-Registrierung notwendig, so dass kostenpflichtige Abfragen erst nach Erhalt der Zugangsdaten durchgeführt werden können)
  • Bescheinigung des Insolvenzgerichtes, das für Ihren Wohnort zuständig ist Auskunft aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis) zur Vorlage bei unserer Behörde (Belegart O)
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei unserer Behörde (Belegart 9)

Achtung: Bei juristischen Personen sind die genannten Unterlagen für alle zur Geschäftsführung berechtigten natürlichen Personen beizubringen sowie für die juristische Person selbst (mit Ausnahme des Führungszeugnisses und der Personalpapiere). Zusätzlich werden eine Kopie des Handelsregisterauszugs und eine Kopie des Gesellschaftsvertrags benötigt.

Ausländische Personen, die keine Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraumes haben, benötigen grundsätzlich eine gültige Aufenthaltsgenehmigung, in welcher die Ausübung einer selbständigen Erwerbstätigkeit nicht ausgeschlossen sein darf. Halten sich ausländische Personen bei Beantragung der Erlaubnis erst kurz in Deutschland auf (in der Regel weniger als ein Jahr), werden zusätzlich Unterlagen aus dem Herkunftsland benötigt. Wegen der Einzelheiten kontaktieren Sie bitte unsere Behörde.